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   VG Augsburg, 18.04.2013 - Au 5 K 12.263   

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https://dejure.org/2013,9223
VG Augsburg, 18.04.2013 - Au 5 K 12.263 (https://dejure.org/2013,9223)
VG Augsburg, Entscheidung vom 18.04.2013 - Au 5 K 12.263 (https://dejure.org/2013,9223)
VG Augsburg, Entscheidung vom 18. April 2013 - Au 5 K 12.263 (https://dejure.org/2013,9223)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Klage einer Jagdgenossenschaft gegen eine Baugenehmigung für die Erweiterung eines sog. Keltengehöftes;Keine unzumutbare Beeinträchtigung des Jagdausübungsrechtes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 24.05.2011 - 9 B 97.10

    Jagdgenossenschaft; Jagdausübungsrecht; Jagdbezirk; Flurbereinigungsverfahren;

    Auszug aus VG Augsburg, 18.04.2013 - Au 5 K 12.263
    Demzufolge sind Jagdgenossenschaften befugt, sich gegen Vorhaben zu wenden, die möglicherweise das Jagdausübungsrecht beeinträchtigen (vgl. BVerwG, B.v. 24.5.2011 - 9 B 97/10 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 14.01.1993 - 4 C 19.90

    Neues Wohnhaus neben Kuhstall?

    Auszug aus VG Augsburg, 18.04.2013 - Au 5 K 12.263
    Letztlich ist die Bestimmung der Zumutbarkeitsschwelle das Ergebnis einer einzelfallbezogenen Abwägung im Rahmen einer wertenden Betrachtung aller maßgeblichen Umstände (vgl. BVerwG, U.v. 14.1.1993 - 4 C 19/90 - DVBl. 1993, 652).
  • BVerwG, 28.07.1999 - 4 B 38.99

    Nachbarklage; heranrückende Wohnbebauung; Außenbereich; unbeplanter Innenbereich;

    Auszug aus VG Augsburg, 18.04.2013 - Au 5 K 12.263
    Das tatsächliche Vorliegen der Privilegierungsvoraussetzungen ist eine objektiv-rechtliche Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für die Baugenehmigung, so dass allein aus deren Nichtvorliegen eine subjektiv-rechtliche Verletzung von Nachbarrechten nicht abgeleitet werden kann (vgl. BVerwG, B.v. 28.7.1999 - 4 B 38/99 - NVwZ 2000, 552).
  • BGH, 30.10.2003 - III ZR 380/02

    Ansprüche einer Jagdgenossenschaft wegen Verlegung einer Gasversorgungsleitung

    Auszug aus VG Augsburg, 18.04.2013 - Au 5 K 12.263
    Sie muss insbesondere das Betreten des Waldes durch Wanderer, Radfahrer ebenso dulden wie Störungen, die von einer bestimmungsgemäßen sonstigen Nutzung der im Jagdbezirk gelegenen Grundstücke ausgehen (vgl. BGH, U.v. 30.10.2003 - III ZR 380/02 - NJW-RR 2004, 100).
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